( KV-Industrieangestellte ) Erhöhung des kollektivvertraglichen Kilometergeldes für Industrieangestellte rückwirkend mit 1. 7. 1997. Die Staffelung nach Hubraumklassen wurde durch eine Staffelung nach gefahrenen Kilometern ersetzt. Der arbeitsrechtliche Anspruch auf Kilometergeld beträgt nunmehr
bis zu 10.000 gefahrenen Kilometern S 4,90