( Slbg. AnliegerleistungsG § 1 Abs 4 ) Ist ein „schmales Grundstück“ Teil eines aus mehreren Grundstücken bestehenden, „kompakten“ Bauplatzes, der unmittelbar an die Straße mit dem Hauptkanal angrenzt, kann das „schmale Grundstück“ (vgl. Weg- und Bachparzellen) bei der Ermittlung von Anliegerleistungen grundsätzlich nicht unberücksichtigt bleiben. VwGH 94/17/0370 v. 24.02.1997. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)