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AngG § 27 Z 3

ArbeitsrechtARD 4859/3/97 Heft 4859 v. 5.8.1997

( AngG § 27 Z 3 ) Mangels Vorliegens konkreter Verdachtsmomente ist ein Arbeitgeber nicht zu Nachforschungen verpflichtet, ob er von einem Arbeitnehmer konkurrenziert wird. OGH 8 Ob A 2322/96w v. 12.12.1996.

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