( AngG § 27 Z 3 ) Mangels Vorliegens konkreter Verdachtsmomente ist ein Arbeitgeber nicht zu Nachforschungen verpflichtet, ob er von einem Arbeitnehmer konkurrenziert wird. OGH 8 Ob A 2322/96w v. 12.12.1996.
( AngG § 27 Z 3 ) Mangels Vorliegens konkreter Verdachtsmomente ist ein Arbeitgeber nicht zu Nachforschungen verpflichtet, ob er von einem Arbeitnehmer konkurrenziert wird. OGH 8 Ob A 2322/96w v. 12.12.1996.