( ABGB § 863 ) Die Revision gegen das Urteil OLG Wien 8 Ra 341/96t v. 11. 12. 1996 = ARD 4828/20/97, betreffend fehlenden Austrittswillen bei Verlassen des Arbeitsplatzes infolge der Annahme, der Betrieb wäre eingestellt, wurde als unzulässig zurückgewiesen. OGH 9 Ob A 95/97d v. 26.03.1997.