Ab 1. 1. 1996 sind die monatlichen Kosten der Familienheimfahrten gemäß § 20 Abs 1 Z 2 EStG nur mehr mit dem höchsten Pendlerpauschale, also limitiert absetzbar. Viele Steuerpflichtige erhalten für Wochenenden, die sie zu Hause verbringen, vom Arbeitgeber steuerfreie Tagesgelder ausbezahlt. Gemäß RZ 492 der LStR 1992 können diese Ersätze steuerfrei belassen werden. Die für Familienheimfahrten steuerlich absetzbaren Aufwendungen sind um die steuerfreien Ersätze zu kürzen.