Wer so weit weg vom Familienwohnsitz arbeitet, dass eine tägliche Heimfahrt nicht zumutbar ist, kann u.a. Aufwendungen für Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen. Nach dem StruktAnpG 1996 sind die Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeitsort und dem Familienwohnsitz der Höhe nach mit dem höchsten Pendlerpauschale - derzeit S 2.400,- pro Monat der auswärtigen Tätigkeit - begrenzt. Sind bei einer ganzjährigen auswärtigen Tätigkeit die Aufwendungen bis höchstens S 28.800,- im Kalenderjahr anzuerkennen oder sind, weil der gesetzliche Urlaubsanspruch mindestens 5 Wochen pro Dienstjahr beträgt, die Aufwendungen nur für 11 Monate (abzüglich Urlaub) anzuerkennen?