( BAO § 131, § 184, UStG § 18 Abs 2 Z 1 ) Eine sogenannte Stockverrechnung entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, weil Anknüpfungspunkt für die Stockverrechnung innerbetriebliche Warenlieferungen und nicht die erzielten Einnahmen sind. VwGH 92/14/0089 v. 28.01.1997. (Beschwerde abgewiesen)