( EStG § 28 ) Der Begriff der Miet- und Pachtzins e in § 7 Z 8 Gewerbesteuergesetz und § 28 EStG ist weit und nicht nur im Sinne des bürgerlichen Rechts auszulegen. Dementsprechend ist nicht ausschlaggebend, dass Abbauverträge nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung nicht als Bestandverträge im Sinne der §§ 1090 f. ABGB anzusehen sind. VwGH 94/15/0142 v. 20.11.1996. (Beschwerde abgewiesen)