( EStG § 67 Abs 2, § 73 Abs 1 ) Krankengelder der Gebietskrankenkasse können beim Jahresausgleich auch dann sechstelerhöhend bei der Besteuerung von Sonderzahlungen wirksam werden, wenn dem Arbeitgeber keine Bestätigung der Krankenkasse vorgelegt wurde.
VwGH 94/15/0180 v. 10.04.1997