( AuslBG § 4 Abs 3 Z 12 ) Auch wenn es für die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung wegen wiederholter unerlaubt er Ausländerbeschäftigung nicht erforderlich ist, dass bereits rechtskräftige Verurteilungen nach § 28 AuslBG vorliegen, enthebt die Möglichkeit einer selbständigen Beurteilung dieses Versagungstatbestandes die Behörde nicht von der Verpflichtung, ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren unter Wahrung des Parteiengehör s durchzuführen. VwGH 94/09/0073 v. 26.09.1996. (Bescheid aufgehoben)