( AngG § 27 Z 4 ) Das Nichtkonsultieren eines Arztes bei bloß eintägigem Krankenstand stellt keinen Entlassungsgrund dar. OLG Wien 8 Ra 331/96x v. 11.12.1996, Revision zulässig.
( AngG § 27 Z 4 ) Das Nichtkonsultieren eines Arztes bei bloß eintägigem Krankenstand stellt keinen Entlassungsgrund dar. OLG Wien 8 Ra 331/96x v. 11.12.1996, Revision zulässig.