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Schenkung einzelner Rechte aus atypisch stiller Beteiligung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4850/25/97 Heft 4850 v. 4.7.1997

( BewG § 14, ErbStG § 19 ) Werden Forderungsrechte aus einem atypisch stillen Gesellschaftsanteil unentgeltlich übertragen, sind sie zur Bemessung der Schenkungssteuer mit dem Nennwert und nicht mit dem entsprechenden anteiligen Wert des Betriebsvermögens anzusetzen.

VwGH 95/16/0089 v. 19.12.1996

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