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Minderung der Erwerbsfähigkeit nach Vorschädigung

SozialversicherungARD 4850/24/97 Heft 4850 v. 4.7.1997

( ASVG § 205 ) Eine Vorschädigung kann bei Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie keine wesentliche Bedeutung für die Folgen eines Arbeitsunfalles gehabt hat.

OGH 10 Ob S 2147/96z v. 22.10.1996

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