( FinStrG § 29 Abs 3 ) Eine Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung, wenn sie nicht der sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde angezeigt wurde oder wenn sie bereits von einer zur Anzeige oder Verständigung der Finanzstrafbehörde verpflichteten anderen Behörde entdeckt wurde.
VwGH 96/16/0234 v. 29.01.1997