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BAO § 114, § 115, § 119

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4845/12/97 Heft 4845 v. 17.6.1997

( BAO § 114, § 115, § 119 ) Die sogenannte Mitwirkungspflicht (Behauptungs- und Konkretisierungslast) der Partei findet im Ermittlungsverfahren vor den Verwaltungsbehörden jedenfalls dort seine Grenze, wo es sich um aktenkundige Tatsachen handelt. VwGH 92/17/0126 v. 24.05.1996. (Bescheid aufgehoben)

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