( ASGG § 40 Abs 2 Z 1 ) Zur Vertretung des Arbeitgebers vor Gericht in Arbeitsrechtssachen in erster Instanz sind u.a. auch Arbeitnehmer legitimiert. OGH 9 Ob A 2277/96k v. 04.12.1996.
( ASGG § 40 Abs 2 Z 1 ) Zur Vertretung des Arbeitgebers vor Gericht in Arbeitsrechtssachen in erster Instanz sind u.a. auch Arbeitnehmer legitimiert. OGH 9 Ob A 2277/96k v. 04.12.1996.