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ArbVG § 2 ABGB § 2 ASGG § 43 Abs 3

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4843/12/97 Heft 4843 v. 10.6.1997

( ArbVG § 2, ABGB § 2, ASGG § 43 Abs 3 ) Ein Kollektivvertrag ist kein Gesetz, sondern ein privatrechtlicher Vertrag, der nur im normativen Teil wie ein Gesetz auszulegen und dessen Inhalt von Amts wegen zu ermitteln ist. OLG Innsbruck 5 Ra 110/95 v. 12.09.1995. (ZAS Jud. 2/1997)

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