( ArbVG § 118 ) Die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen kann eine Schulung von BR-Mitgliedern erfordern.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz/BRD 3 TaBV 23/96 v. 19.11.1996, rk
Eine BR-Schulung über Qualitätsmanagementsysteme und die Teilnahme an einem entsprechenden Zertifizierungsverfahren, das sich insgesamt auf den Produktionsprozess auswirkt und deshalb geeignet ist, Folgen für sämtliche am Produktionsprozess teilnehmenden Mitarbeiter auszulösen, kann eine Bildungsfreistellung erfordern.