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BAG § 15 Abs 3, § 10 Abs 1

ArbeitsrechtARD 4842/21/97 Heft 4842 v. 6.6.1997

( BAG § 15 Abs 3, § 10 Abs 1 ) Erfüllt ein Bäckerlehrling die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben nicht ordnungsgemäß (Verbrennenlassen des Gebäcks, Legen des frischen Gebäcks zum Altgebäck), verhält er sich im Betrieb undiszipliniert, kommt er auch in die Berufsschule zu spät bzw. liegen auch dort Undiszipliniertheiten vor, ist ihm auch dadurch, dass er teilweise Arbeiten verweigert und sich zurückgezogen hat, das Bemühen, die für die Erlernung des Lehrberufes erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, abzusprechen. Es liegt somit eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses vor. ASG Wien 10 Cga 219/95p v. 11.09.1996, im Kostenrekurs abgeändert durch OLG Wien 7 Ra 386/96b v. 3. 1. 1997, Rekurs unzulässig.

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