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KV-Tourismus-Angestellte

ArbeitsrechtARD 4842/6/97 Heft 4842 v. 6.6.1997

(KV-Tourismus-Angestellte) Nunmehr wurden bundesweit die Kollektivvertragsgehälter für die Angestellten im Gastgewerbe ab Juni 1997 um 2,1%, mindestens aber um S 350,-, erhöht. Ebenso wie die Kollektivvertragsgehälter werden auch die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen um 2,1% erhöht, wobei ebenfalls eine Aufrundung auf die nächste Zehnerstelle erfolgt. Die Laufzeit dieses Gehaltsübereinkommens beträgt 11 Monate (Ende April 1998).

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