BMF v. 14.05.1997
Kauf eines Dachboden s ins Wohnungseigentum im Dezember 1987 und anschließend Ausbau zu einer Wohnung mit Vermietungsabsicht. Tatsächliche Vermietung der Wohnung vom März 1992 bis Februar 1993. In den Steuererklärungen 1988 bis 1993 werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesetzt.