( EStG § 2 Abs 2, § 16 Abs 1, § 30 ) Beabsichtigt ein Liegenschaftseigentümer die Liegenschaft zu parifizieren, kann daraus geschlossen werden, dass keine Vermietungsabsicht besteht, so dass Werbungskosten hinsichtlich zukünftiger Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht abgeleitet werden können.
VwGH 94/15/0136 v. 20.11.1996