( EStG § 27, KStG § 8 Abs 1 ) Bei Pensionszahlungen eines Unternehmens an einem Gesellschafter des Unternehmens nahestehende Personen ist für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht Voraussetzung, dass diese Pensionszahlung für Gesellschafter des Unternehmens von Vorteil ist.
Bundesfinanzhof/BRD I R 139/94 v. 18.12.1996