vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BSVG § 23 Abs 5

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4839/13/97 Heft 4839 v. 21.5.1997

( BSVG § 23 Abs 5 ) Bei einer rückwirkenden Änderung eines Einheitswertbescheid es wegen Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten ist beitragsrechtlich eine „sonstige Änderung“ des Einheitswertes gemäß § 23 Abs 5 zweiter Satz BSVG gegeben, die mit dem ersten Tag des Kalendervierteljahres wirksam wird, das der Zustellung des Bescheides der Finanzbehörde erster Instanz folgt. VwGH 94/08/0103 v. 27.02.1996 (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte