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Arbeitgeberbegriff nach dem IESG

ArbeitsrechtARD 4832/31/97 Heft 4832 v. 18.4.1997

( IESG § 1 Abs 2 Z 4 ) Die Verfolgung von Entgeltansprüchen gegenüber einem „mittelbaren Arbeitgeber“ (hier: Komplementärgesellschaft einer Arbeitgeber-KG) dient nicht der zweckentsprechenden Verfolgung von Entgeltansprüchen, so dass die damit verbundenen Kosten keine nach dem IESG gesicherten Rechtsansprüche darstellen.

OGH 8 Ob S 2327/96f v. 12.12.1996

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