( IESG § 1 Abs 2 Z 4 ) Die Verfolgung von Entgeltansprüchen gegenüber einem „mittelbaren Arbeitgeber“ (hier: Komplementärgesellschaft einer Arbeitgeber-KG) dient nicht der zweckentsprechenden Verfolgung von Entgeltansprüchen, so dass die damit verbundenen Kosten keine nach dem IESG gesicherten Rechtsansprüche darstellen.
OGH 8 Ob S 2327/96f v. 12.12.1996