vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit b

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4831/19/97 Heft 4831 v. 15.4.1997

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit b ) Ob die passive Teilnahme an einer Informationsveranstaltung des amtierenden Betriebsrats eine aktive gewerkschaftlich e Tätigkeit in Verfolgung konkreter gewerkschaftlicher Ziele darstellt, kann dahingestellt bleiben, wenn diese Teilnahme nicht ausschlaggebendes Motiv für die Kündigung war. ASG Wien 31 Cga 27/96h v. 16.10.1996, Berufung erhoben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte