( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Die Nichtübernahme eines Dienstverhältnisses im Falle einer behaupteten Betriebsübernahme kann lediglich im Rahmen eines Verfahrens auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses gemäß § 3 AVRAG, nicht jedoch bei Beurteilung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung von Bedeutung sein. ASG Wien 17 Cga 234/95w v. 27.06.1996, rk, und ASG Wien 14 Cga 81/95y v. 27.06.1996, rk.