( MinStG § 5 Abs 1 Z 1 ) Die Mineralölsteuerschuld entsteht u.a. mit der Wegbringung aus oder dem Verbrauch in einem Erzeugungsbetrieb. Für Mineralöl e und „andere Stoffe“, die (unvermischt) außerhalb des „Erzeugungsbetriebes“ verblieben sind, kann die Mineralölsteuerschuld nicht durch Wegbringung aus dem oder durch Verbrauch in dem Erzeugungsbetrieb entstehen. Befindet sich aber Mineralöl im Erzeugungsbetrieb, entsteht für dieses - für welche Zwecke auch immer verwendete (z.B. Reinigen, Verheizen, Verkaufen) - Mineralöl mit der Wegbringung aus dem bzw. mit dem Verbrauch im Erzeugungsbetrieb die Abgabenschuld. VwGH 94/17/0368 v. 20.09.1996. (Bescheid aufgehoben)