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GrEStG § 17

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4830/17/97 Heft 4830 v. 11.4.1997

( GrEStG § 17 ) Ist die Wirksamkeit eines Grunderwerbsvorgang s insbesondere vom Eintritt einer Bedingung abhängig, kann die Grunderwerbsteuerschuld vor ihrem Eintritt nicht entstehen. Wurde die Grunderwerbsteuer dessen ungeachtet festgesetzt, kann diese Festsetzung mangels Vorliegens der in § 17 GrEStG 1987 normierten Voraussetzungen durch eine Maßnahme nach dieser Gesetzesstelle (Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer) nicht mehr beseitigt werden. VwGH 96/16/0099 v. 14.11.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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