( EStG § 4 Abs 5 ) Nimmt ein Steuerpflichtiger eine berufliche Tätigkeit an einem neuen ständigen Tätigkeitsort auf, kann der Verpflegungsmehraufwand während der ersten Woche seiner Tätigkeit Berücksichtigung finden, wenn für diesen Zeitraum auch Nächtigungen erforderlich sind.
VwGH 95/14/0156 v. 28.01.1997