( ASVG § 120 Abs 1 Z 2, § 138 ) Der Anspruch eines Saisonarbeiters auf Krankengeld kann auch dann, wenn er sich die Fortdauer seiner Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nicht ärztlich bestätigen lässt, fortbestehen, wenn das Saisonarbeitsverhältnis inzwischen aufgelöst wurde.
OGH 10 Ob S 2172/96a v. 22.10.1996