( EStG § 20 Abs 1 ) Anschaffungskosten für einen Mercedes können auch dann nur im Rahmen der Angemessenheitsgrenze abgesetzt werden, wenn sich dieses Fahrzeug als sicherer erweist und der Eintauschwert als Gebrauchtfahrzeug ein höherer ist.
VwGH 94/15/0155 v. 18.12.1996