( ASVG § 176 Abs 1 Z 6 ) Auch wenn es für den UV-Schutz grundsätzlich ohne Bedeutung ist, ob für einen ausländischen Dienstnehmer eine Beschäftigungsbewilligung im Inland erteilt worden ist, er also in einem erlaubten oder unerlaubten Beschäftigungsverhältnis gestanden ist, genießt er keinen UV-Schutz, wenn er nicht nur ausländischer Staatsangehöriger, sondern vielmehr auch Angestellter einer ausländischen Firma gewesen ist, für die er am Betriebsgelände eines inländischen Unternehmens die Kontrolle einer Exportware vornahm. OGH 10 Ob S 2142/96i v. 20.08.1996.