vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 253d

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4824/17/97 Heft 4824 v. 18.3.1997

( ASVG § 253d ) Auf eine Abgrenzung zwischen abstrakten, historischen und konkret ausgeübten erlernten bzw. angelernten Berufsbildern kommt es bei der Beurteilung von Berufsschutz und Verweisungsmöglichkeiten nicht an, wenn es einem Feinoptiker im Rahmen des erhobenen Leistungskalküls gesundheitsbedingt nur versagt ist, Arbeiten in kaltem, nicht aber auch in (auf 12 Grad) gekühltem Wasser mit Poliermitteln zu verrichten. OGH 10 Ob S 2214/96b v. 16.07.1996.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte