vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ArbVG § 105 Abs 3

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4821/26/97 Heft 4821 v. 7.3.1997

( ArbVG § 105 Abs 3 ) Sind ausufernde Krankenstände nach dem Ergebnis medizinischer Gutachten nicht auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, sondern - offenkundig - auf Arbeitsunlust zurückzuführen, ist die Kündigung durch in der Person des Arbeitnehmers gelegene Umstände gerechtfertigt. ASG Wien 25 Cga 130/94h v. 21.05.1996, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!