(ArbVG § 105 Abs 3 Z 2) Ein Arbeitgeber kann nicht verpflichtet werden, eine zwei Monate lange Umschulungszeit für einen Arbeiter zu akzeptieren. OLG Wien 8 Ra 237/96y v. 11.10.1997.
(ArbVG § 105 Abs 3 Z 2) Ein Arbeitgeber kann nicht verpflichtet werden, eine zwei Monate lange Umschulungszeit für einen Arbeiter zu akzeptieren. OLG Wien 8 Ra 237/96y v. 11.10.1997.