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Vorzeitige Alterspension von bereits ursprünglich Arbeitsunfähigen

SozialversicherungARD 4819/16/97 Heft 4819 v. 28.2.1997

( ASVG § 253d ) Ein Dienstnehmer, der bereits bei Aufnahme seiner versicherungspflichtigen Tätigkeit invalid bzw. berufsunfähig war, hat auch bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen keinen Anspruch auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit.

OGH 10 Ob S 32/96 v. 27.02.1996

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