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Günstigkeitsvergleich bei Lösung vertraglicher Befristungen

ArbeitsrechtARD 4819/15/97 Heft 4819 v. 28.2.1997

( ABGB § 1158 , KVI Versicherungen § 33, ArbVG § 3 Abs 1 ) Durch eine (vertragliche) Befristung wird regelmäßig auf eine „gewöhnliche“ Kündigung verzichtet, sofern nicht ausdrücklich eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit vorbehalten wurde, nicht aber auf ein außerordentliches Beendigungsrecht zu einem vor dem Endtermin liegenden Endzeitpunkt.

OGH 8 Ob A 2129/96p v. 13.06.1996

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