( ASVG § 175 Abs 2 und Abs 6 ) Die Rückfahrt in den Betrieb mittels eines Kfz, zu dessen Benützung dem Versicherten die Lenkerberechtigung fehlt, um den dort vergessenen Wochenlohn zu holen, steht nicht unter Unfallversicherungsschutz.
OGH 10 Ob S 39/96 v. 20.02.1996