( UrlG § 16 ) Besteht zwischen der Familie eines Arbeitnehmers, der Vater eines betreuungsbedürftigen Kleinkind es ist, und dessen Schwiegermutter kein enger Kontakt, weil man „sich nur etwa zweimal im Monat sieht“, und weint das Kleinkind, wenn es von den Eltern entfernt wird, lässt es sich von der Großmutter nicht hochheben und erscheint auch deren Erziehungsstil dem Arbeitnehmer zu streng, ist die Schwiegermutter als Pflegeperson ungeeignet; bei Erkrankung der Ehefrau wird daher ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Pflegefreistellung begründet.