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Versetzung durch Sozialplan

ArbeitsrechtARD 4814/18/97 Heft 4814 v. 11.2.1997

( ArbVG § 101, § 109 ) Erfolgt durch im Rahmen eines Sozialplans durchgeführte Rationalisierungsmaßnahmen bei gleichbleibender Tätigkeit eine Verschlechterung der Entgeltbedingungen, bedarf diese als Versetzung anzusehende Verschlechterung der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats.

OGH 8 ObA-2057/96z v. 23.05.1996

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