( ASVG § 123, FSVG § 2 Abs 1 ) Eine Rechtsanwältin wird auch dadurch nicht zur mitversichert en Angehörige n eines Versicherten, dass die Gebietskrankenkasse trotz Kenntnis des Umstandes, dass sie bereits im Zeitpunkt der Eheschließung als selbständige Rechtsanwältin tätig gewesen ist, zunächst Krankenscheine ausgestellt und sowohl die von einem praktischen Arzt erbrachten Leistungen als auch jene eines in Anspruch genommenen Labors anstandslos honoriert hat. VwGH 95/08/0235 v. 14.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)