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ArbVG § 59 Abs 1

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4808/17/97 Heft 4808 v. 21.1.1997

( ArbVG § 59 Abs 1 ) Ein Arbeitnehmer, der sich darauf stützt, selbst zu Unrecht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden zu sein, kann die BR-Wahl mangels Anfechtungslegitimation nicht anfechten. § 59 Abs 1 ArbVG dient nicht der Durchsetzung der Interessen des einzelnen Arbeitnehmers, sondern soll die Anfechtung jener BR-Wahlen ermöglichen, die unter Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitender Grundsätze des Wahlrechts durchgeführt wurden. ASG Wien 17 Cga 282/95d v. 08.11.1995, rk.

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