( ABGB § 1155, § 915, AngG § 16 ) Wird das Kriterium des persönlichen Erfolges als Anspruchsvoraussetzung für eine Erfolgsprämie nicht näher definiert, kann deren "Nichterfüllung" nicht als Grund für die Nichtleistung dieser Prämie herangezogen werden.
OLG Wien 10 Ra 208/96y v. 28.10.1996, Revision unzulässig