( AngG § 27 Z 1, Z 4 ) Umstrukturierungsmaßnahmen des Arbeitgebers, die einen leitenden Angestellten einer stärkeren Kontrolle durch den Geschäftsführer unterwerfen, muss dieser hinnehmen. Eine Weigerung, sie mitzutragen, macht ihn vertrauensunwürdig.
OGH 8 Ob A 2108/96z v. 12.09.1996