Seitens der NÖ GKK werden hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Urlaubsentschädigungen/Urlaubsabfindungen folgende Rechtsmeinungen vertreten:
- Wird eine ausgesprochene Kündigung wieder zurückgenommen und der Dienstnehmer beim selben Dienstgeber weiterbeschäftigt, ist eine allfällig bereits ausbezahlte Urlaubsentschädigung/Urlaubsabfindung als Urlaubsablöse zu werten.