( AngG § 27 Z 1 ) Außerdienstlicher sexueller Mißbrauch von Minderjährigen macht einen Außendienstmitarbeiter in Branchen, die mit der Bevölkerung im Wohnbereich besonders verbunden sind (hier: Versicherungsunternehmen), vertrauensunwürdig.
OLG Wien 7 Ra 218/96x v. 25.09.1996