( HbG § 18 Abs 6 lit d ) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 1 Cga 41/95w v. 12. 3. 1996 = ARD 4796/19/96, wonach eine Betriebskostensenkung allein keinen wichtigen Grund für die Kündigung eines Hausbesorgerdienstverhältnisses wegen Auflassung des Hausbesorgerpostens abgibt, wurde keine Folge gegeben. OLG Wien 8 Ra 192/96f v. 23.09.1996.